SP2-Allianz BdWF
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Unsere Allianzgesetze

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Beitrag  IgnisPugnatur Fr 16 Apr 2010 - 12:21

Allygesetz


  • § 1
    Die Grundregeln von SP werden zu jeder Zeit eingehalten.
    Bekannt werden von Verstößen oder mutwilligen Handelns gegen die Regeln führt zum Allianzausschluss und einer Supportmeldung.

  • § 2
    Mitspieler der Ally und des gesamten Spiels haben ordentlich behandelt und angesprochen zu werden.

      2.1
      Beleidigungen, Spam, Drohungen jeglicher Art werden nicht toleriert.


  • § 3

      3.1
      Spieler die in die Inaktivität (i) fallen werden sofortig aus der Allianz verbannt, um keine ungebetenen Gäste zu locken.

      3.2
      Wer grundsätzlich gegen die Allianz, deren Regelungen und Entscheide handelt, wird aus der Allianz verbannt und ggf. mittels farmen zum Schadensersatz gezwungen.

      3.3
      Die BdwF ist eine Allianz in der Teamplay wichtig ist. Wer gegen das Teamplay handelt oder sich grundsätzlich nicht an am Allianzgeschehen beteiligt,gehört nicht in die BdwF und wird nach Nichtreagieren auf Ermahnungen aus der Allianz verwiesen.

      3.4
      Kommunikation in verschiedenen Formen (ICQ, Telefon, SP-Intern etc.) sind wichtig und somit ggf. verpflichtend.
      Ohne Kommunikation ist kein Teamplay möglich.


      3.5
      Nach einer Verbannung aus der Allianz wird der Verbannte von den verbleibenden Allianzmitgliedern gefarmt.
        3.5a
        Bei einem Bann der durch Inaktivität zustande kommt (aus welchem Grund auch immer), wird der Verbannte gefarmt um seine Ressourcen in Sicherheit zu bringen und um sie vor Gegnerischen Mächten zu schützen und ggf. bei einer Wiederaufnahme nach Leaderabstimmung wieder aus zu zahlen.
        3.5b
        Nach einer Verbannung wegen gravierender Verstöße wird der Verbannte zur Bestrafung gefarmt. Mit einer Wiederaufnahme und Rückzahlung der Ressourcen ist nicht zu rechnen.
        3.5c
        Nach einer Verbannung wegen schwerer Verstöße wird der Verbannte zur Bestrafung ggf. mit Dauerangriffen und Farmwellen belegt werden.


  • § 4
    Die BdwF hat eine demokratische Führung, in der auch dazu berufene Mitglieder abstimmberechtigt / abstimmverpflichtet sind.

      4.1
      In Ausnahmefällen kann die Allianzleitung auch vereinzelt Handlungen vollziehen, wenn …

        - In einem angemessenen Zeitrahmen keine Abstimmung möglich ist,
        - Keine anderen Führungsmitglieder greifbar sind,
        - Diplomatische Handlungen nötig sind, die ein schnelles Vorgehen bedürfen um die Allianz zu schützen oder ihre Ehre zu verteidigen.

  • § 5
    Diplomatische Verhandlungen unterliegen nur der Allianzleitung.

      5.1
      Vermittlungen kann jeder Imperator führen, jedoch die Diplomatische Entscheidung verfällt alleinig auf die dafür berechtigten Führungsmitglieder.

      5.2
      Kriege können nur von der Führungsebene ausgerufen werden.

  • § 6
    Hilfsbedürftige Allianzmitglieder werden grundsätzlich unterstützt, solange es die Möglichkeiten der Unterstützer nicht überschreitet, gegen die geltenden SP-Regelungen verstößt oder es als "Resbettel § 6.3" ausgelegt werden kann.

      6.1
      Voraussetzung ist,:

        - Förmliches anschreiben mit Begründung zur Hilfeleistung
        - Nachgewiesener Flottenverlust, der nicht vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde (KB zur Beweislage ist erforderlich).

      6.2
      Die Allianzkasse darf nur unter vorheriger Absprache zur Auszahlung gebracht werden.

      6.3
      Resbetteln oder vorsätzliches Ausnutzen der Hilfsbereitschaft anderer wird nach Beratschlagung der Allianzleitung ggf. mit Allianzausschluss geahndet.

    Scheut euch nicht, auch bei Realen Problemen (Schule, Familie, Hobby etc.) uns bescheid zu geben, dann werdet ihr gesittet. Das RL hat grundsätzlich Vorrang.
    Wer in Urlaub geht, muss eine Allianznachricht mit Begründung versenden, damit alle über die Abwesenheit informiert sind.


Änderung der Allianzgesetze § 3.1 am 25.07.2010
Neuverfassung der Allianzgesetze § 3.5, § 3.5a, § 3.5b und § 3.5c am 25.07.2010


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